Oekodok
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Abstract
Deutsche Forschungsgemeinschaft will keine Regelung für Gentests
In einer wissenschaftlichen Stellungnahme plädiert die Senatskommission für Grundsatzfragen der Gentechnologie der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) für einen «vorsichtigen Umgang» mit Gentests. Die Kommission möchte einen Test nur vorgenommen wissen, wenn eine ärztliche Begründung vorliegt. Hingegen findet sie Gentests am Arbeitsplatz vertretbar, wenn auf Krankheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis untersucht werde. Eine gesetzliche Regelung hält die DFG nicht für notwendig (Bericht).
Stichworte: Krankheiten, Gesundheit, Medizinische Forschung, Biotechnologie, Lobbyismus, Gentechnik, Gentechnologie, Versicherungen, Krankenkasse, Soziologie, Genetische Diskriminierung
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Medizin, Pharma, Humangenetik, Genomforschung
Medium: taz
Publikationsdatum: 08.09.1999
Autor: Görlitzer, Klaus-Peter
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 104679
Abstract-ID: 04211700244