Oekodok
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Abstract
Bundesrat hat die Frist für den Auenschutz schon wieder verlängert (CH)
Ursprünglich hätten alle Kantone ihre Auenlandschaften bis Ende 1995 schützen und Revitalisierungen einleiten müssen. Weil die Stände im Verzug waren, hat der Bundesrat eine Fristverlängerung bis Ende 1998 zugestanden. Mitte 1999 befinden sich aber noch immer nur die Hälfte aller Auen unter Schutz. Revitalisierungsmassnahmen haben die Kantone nur sehr vereinzelt in Angriff genommen. Nun hat das Buwal die Frist erneut um vier Jahre erstreckt. Dies in erster Linie, weil es gar nicht viel anderes tun kann (informativer Bericht).
Stichworte: Lokalpolitik, Schweiz, Bundespolitik, Umweltpolitik, Umweltschutz, Natur- und Heimatschutzgesetz, Landwirtschaft, Tourismus, Landnutzung, Naturschutz
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Schweiz > Umweltrecht, Vollzug
Medium: TA
Publikationsdatum: 18.09.1999
Autor: Stalder, Helmut
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 104742
Abstract-ID: 06111300087