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Abstract


Hormonfleisch und Eier: SchweizerInnen sollen wissen, was sie essen

Auf den 1. Januar 2000 müssen importiertes Fleisch aus Hormon- oder Antibiotikaproduktionen und eingeführte Batterieeier deklariert werden, denn in der Schweiz ist die Käfighaltung ebenso wie die Hormonbehandlung verboten. Von der Deklarationspflicht ausgenommen sind Produkte, in denen die Rohstoffe verarbeitet enthalten sind wie etwa in Mayonnaise oder Würsten. Die Deklaration gilt indessen auch für in Restaurants angebotene Waren wie Spiegeleier oder gekochtes Fleisch (Berichte).

Stichworte: Bauernverband, Konsumentenorganisationen, WTO, Pascal Couchepin, Trockenfleisch (ausgenommen, da verarbeitet; ebenso ausgenommen: Speck, Würste, Gänseleber, fleischhaltige Teigwaren, Cannelloni, Tortellini, Tiramisu), Deklarationspflicht
Schlagwort: Konsum, Ernährung > Ernährung

Medium:
NZZ/TA
Publikationsdatum: 04.11.1999
Autor: rom. / Somm, Markus
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 105229
Abstract-ID: 05311400251