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Abstract


Der Luftverkehr klagt zu Unrecht über die Fluglärmgrenzwerte

Der frühere Leiter der Empa-Abteilung «Akustik/Lärmbekämpfung» ruft den Herren Verwaltungsräten der SAir-Group, die sich über die nahenden Lärmgrenzwerte schon präventiv beklagen, nochmals in aller Deutlichkeit folgendes in Erinnerung: Die Höhe der Lärmgrenzwerte richtet sich (wie bei Asbest in der Luft oder Dioxin in der Nahrung) nach der Reaktion der Bevölkerung auf die Belastung und nicht nach den Auswirkungen auf die Verursacher solcher Belastungen.

Stichworte: (wohltuend klare Entgegnung auf entsprechende Vorstösse von Hannes Goetz; vgl. Dokument 01511200043). «Die Argumentation der Swissair zeigt mit aller Deutlichkeit, wie hoch heute das Gewicht der Wirtschaft gegenüber der Politik eingeschätzt wird, so hoch, dass selbst klare gesetzliche Grenzen den Appetit nicht zügeln», Lärmbekämpfung, Lärmschutz, Lärmschutzpolitik, Schweiz, Swissair, Entschädigungszahlungen, Flottenreduktion, Fluglärm, Strassenlärm, Lärmstudie, Empfindlichkeit, Zahlen, Alarmwert, Zumutung
Schlagwort: Lärm > Lärmschutz, Lärmpolitik

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 24.03.2000
Autor: Hofmann, Robert
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 106688
Abstract-ID: 01511400077