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Abstract


Schweizer Gemeinden dürfen Tempo-40-Zonen ausscheiden

Das hat ein Rechtsstreit in der Gemeinde Riehen (Basel-Stadt) gezeigt. Die Gemeinde ist im konkreten Rechtsstreit zwar unterlegen, was allerdings nur heisst, dass das Genehmigungsverfahren wegen formaler, nicht aber wegen inhaltlicher Mängel nochmals durchgeführt werden muss (Bericht).

Stichworte: Verkehrsberuhigung, Schweiz, Kantone, Gemeinden, Städte, Einspracheberechtigung, Info-Radar, Volksinitiative «Strassen für Alle», flankierende Massnahmen
Schlagwort: Verkehr und Transport > Verkehrsberuhigung

Medium:
BaZ
Publikationsdatum: 13.04.2000
Autor: Poldervaart, Pieter
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 106869
Abstract-ID: 05512600144