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Abstract


Um Zürich-Kloten zeichnet sich ein grosser Lärmhändel ab

Denn die Häuser, die vor 1961 erworben wurden, gelten heute wegen der damals nicht vorhersehbaren Lärmbelastung als «formell enteignet» (materiell sind sie es natürlich nicht). Das schreit an sich nach Entschädigung – aber die entsprechenden Rechtsgrundlagen in Form von Lärm-Grenzwerten für den Flughafen fehlen, und gleichzeitig stehen die Forderungen vor der Verjährung (Erläuterungen eines Anwalts; informativ).

Stichworte: Umweltrecht, Lärmbelastung, Entschädigungen, Schweiz, Landesflughäfen, Eigentumsgarantie, Entschädigungsforderungen, Genf, Bundesgericht, Gerichtspraxis
Schlagwort: Lärm > Lärmschutz, Lärmpolitik

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 05.04.2000
Autor: Ettler, Peter
Eigenschaften: Bericht; Kommentar;

Abstract-Nr: 106941
Abstract-ID: 01511400078