Oekodok
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Abstract
Schweiz lässt die Xenotransplantation zu
Tierische Zellen, Gewebe und Organe dürfen in der Schweiz ab dem 1. Juli 2001 auf den Menschen übertragen werden. Es braucht dazu aber eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), die nur erteilt werden darf, wenn der Empfänger umfassend informiert und den notwendigen Massnahmen zugestimmt hat (Agenturbericht zu dieser Verordnung, die mittelfristig durch ein Transplantationsgesetz abgelöst werden soll).
Stichworte: Tierschutz, Gentechnologie, Ethik, Emotionen, Viruskrankheiten, Übertragung von Krankheiten, Risiko, Sicherheit, Publiforum zur Transplantationsmedizin, Kritik, Basler Appell gegen Gentechnologie, Seuchen, Retroviren, Tierschutzaspekte, ungewisser medizinischer Nutzen
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Medizin, Pharma, Humangenetik, Genomforschung
Medium: Bund
Publikationsdatum: 25.05.2001
Autor: ap.
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 110901
Abstract-ID: 04211700352