Oekodok
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Abstract
So wird künftig Deutschlands Bevölkerung legal verstrahlt
Die Strahlenschutzverordnung wird künftig radioaktiven Abfall in Deutschland umdefinieren: Radioaktiver Abfall ist dann kein radioaktiver Abfall mehr. Und darf daher auch in Zahnspangen verarbeitet oder in den nächsten Fluss gekippt werden (soweit das Material – abgesehen von der wegdefinierten Strahlung – dafür grundsätzlich geeignet ist). Das heisst, dass ein Baby, das ein Jahr lang täglich nur 27 Milliliter belastetes Wasser über die Nahrung aufnimmt, dramatisch stärker belastet wird, als es sogar die verwässerte Strahlenschutzverordnung wünscht (lesenswerte Erläuterung dieses problematischen Punktes).
Stichworte: Strahlenschutz, Radioaktivität, Gesetzgebung, Europa, Deutschland, Tritium, «genehmigungsfreier Umgang», «uneingeschränkte Freigabe», spezifische Aktivität, Tabelle zu Freigrenzen, Oberflächenkontaminationswerten und Freigabewerten, Radionuklide
Schlagwort: Atomenergie, Radioaktivität > Atompolitik, Gesetzgebung
Medium: strahlentelex 348, S. 6/7
Publikationsdatum: 05.07.2001
Autor: Pflugbeil, Sebastian
Eigenschaften: Statistiken/Grafik; Bericht;
Abstract-Nr: 111267
Abstract-ID: 03611200215