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Abstract


Elektroschrott: Der Kreis schliesst sich

Ab 2005 müssen Unternehmen in der EU ausgediente Geräte zurücknehmen und bis zu 90 Prozent verwerten. Das Europäische Parlament hat die entsprechende Richtlinie für die Pflicht zur Rücknahme alter Elektrogeräte gebilligt. Damit wird die Entsorgung für KundInnen kostenlos. Problematisch ist der Umgang mit Altgeräten, für die kein Hersteller mehr haftbar ist (Bericht auch mit Hinweis auf die teilweise gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe in Elektrogeräten).

Stichworte: Unterhaltungselektronik, TV, Quecksilber, Cadmium, Elektroschrott, Deponien, Zahlen, Verursacherprinzip (Herstellerhaftung), EU-Politik, Umweltpolitik, Abfallpolitik, Recycling
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Deutschland > EU und Deutschland

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 11.04.2002
Autor: uth.
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 112880
Abstract-ID: 06211800041