Oekodok
|
|
|
|
Abstract
Lärmschutz in Discos und an Konzerten: Schweiz krebst etwas zurück
Am Rand der Tanzfläche sollen nunmehr 95 Dezibel erlaubt sein, was fast einer Verdopplung der zulässigen Lautstärke entspricht. Wer sich diesen Schallpegel antut, sollte dies nicht länger als sechs Stunden pro Woche tun, sonst riskiert sie oder er einen Gehörschaden (Bericht über die Vorschläge des Bundesamtes für Gesundheit).
Stichworte: Schall- und Laserverordnung, BAG, Tanz, Street Parade, Sonderbewilligungen, Beat Hohmann, Suva, Konzerte, Liste zu Lärmempfindung und Lärmmessung
Schlagwort: Lärm > Lärmschutz, Lärmpolitik
Medium: TA
Publikationsdatum: 05.11.2002
Autor: Meier, Peter Johannes
Eigenschaften: Statistiken/Grafik; Bericht;
Abstract-Nr: 114153
Abstract-ID: 01511400099