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Abstract


Fluglärmabgaben wären schon gut, nur zielen sie in die falsche Richtung

Einerseits zeigt sich am Beispiel des Flughafens Zürich, dass die Gebührendifferenzierung «noch immer zu klein» ist. Und anderseits werden die Gebühren einheitlich erhoben, obschon der Lärm nicht zu jeder Zeit gleich störend ist: Fluglärm ist am Wochenende besonders belastend. «In Tag und Wahrheit tendiert die Tarifpolitik der Fluggesellschaften gerade in die entgegengesetzte Richtung», wie die Verfasser festhalten: Wochenendflüge sind besonders billig, wenn sie die Nacht von Samstag auf Sonntag einschliessen. Mit nur 5 Franken (im Schnitt) pro PassagierIn könnten sogar Lärmkompensationen ausgerichtet werden. Der Spielraum dazu sei preislich gegeben, «denn Passagiere, für die sich das Fliegen nicht mehr lohnt, sobald sie für die von ihnen verursachten Schäden aufkommen müssen, sollten aus volkswirtschaftlicher Sicht sowieso nicht fliegen» (aufschlussreiche Betrachtungen zu Verursacherprinzip beim Fluglärm; lesenswert).

Stichworte: Schweiz, Staatsvertrag, Beispiel Wolfenschiessen (Lager für radioaktive Abfälle), Ausgleichszahlungen, öffentliche Hand, öffentliche Kasse, verminderter Wert von Immobilien, Wertminderungen
Schlagwort: Lärm > Lärmschutz, Lärmpolitik

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 28.01.2003
Autor: Eichenberger, Reiner / Schelker, Mark
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 114595
Abstract-ID: 01511400102