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Abstract


Wie stark darf nachhaltigkeitsbezogene Werbung lügen?

Die Frage mag kurios erscheinen, sie ist es aber nicht. Der Grund: Wer sich in der Werbung auf die Nachhaltigkeit beruft, soll das Gesagte auch wirklich einhalten. Das finden jedenfalls KonsumentenschützerInnen. Und sie haben vor einem amerikanischen Gericht Recht bekommen: Das Unternehmen (es handelt sich um Nike) habe in der Werbung Falschdarstellungen gemacht, deren Ziel es war, den Produktabsatz aufrecht zu erhalten und zu steigern – und damit unlauteren Wettbewerb betrieben (informative Aufrollung dieses exemplarischen Falls, der die Problematik auch von freiwilligen Selbstverpflichtungen aufnimmt).

Stichworte: Meinungsfreiheit («normal speech» vs. «commercial speech»), Marc Karsky, Memoranda of Understanding, Kinderarbeit, Mindestlöhne, Arbeitsbedingungen, Zulieferbetriebe
Schlagwort: Wirtschaft > Allgemeines

Medium:
OEW 2/03, S. 5
Publikationsdatum: 01.05.2003
Autor: Petschow, Ulrich
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 115248
Abstract-ID: 03211100392