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Abstract


FussgängerInnen haben Vortritt vor «fahrzeugähnlichen Geräten»

Diese «Geräte» sind Trottis, Rollschuhe, Rollbretter und ähnliche Gefährte, die auf dem Trottoir fahren dürfen. Allerdings müssen sie nachts mit Licht ausgestattet sein (wer sich erwischen lässt, bezahlt 30 Franken Busse), und generell gilt ein Vortritt für FussgängerInnen (Bericht zu den Regelungen aus Anlass einer entsprechenden «kleinen Anfrage» im Basler Parlament).

Stichworte: Langsamverkehr, Risiko, Geschwindigkeit, Skateboard, Beatrice Alder
Schlagwort: Verkehr und Transport > FussgängerInnen

Medium:
BaZ
Publikationsdatum: 31.05.2003
Autor: Lindner, Christian
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 115267
Abstract-ID: 05511700050