Oekodok
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Abstract
Rückverfolgbarkeit von Frischgemüse in der Praxis
Wenn zu viel Nitrat im Nüsslisalat ist oder wenn beim Kopfsalat Mehltau oder Blattläuse auftreten, ist es wichtig, die genaue Herkunft der Ware (Lieferanten, Produzenten, Pflanzenschutzmassnahmen etc.) zu kennen, um die Ursache und den Zeitpunkt von diesen Mängeln genau eruieren und in Zukunft vermeiden zu können. Um im Gemüsebau ein einwandfreies Endprodukt zu erhalten, müssen Bauern und Bäuerinnen viele Faktoren berücksichtigen und zahlreiche Vorschriften einhalten. Das neue Label «Suisse Garantie» wird zukünftig neben den Anforderungen des IP-Labels (integrierte Produktion) die Bereiche «Rückverfolgbarkeit» und «GVO-frei» (ohne gentechnisch oder genetisch veränderte Organismen) mehr gewichten (Bericht über den Gemüsebetrieb von Max Schwarz in Villigen, der besonderen Wert auf die Rückverfolgbarkeit von Gemüsen setzt).
Stichworte: Samenkorn, Jungpflanzen, Gemüsebau, Rückstände bewilligter un unbewilligter Substanzen, Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV), Lebensmittelgesetz (LMG), Lebensmittelverordnung, Stoffverordnung (StoV), ökologischer Leistungsnachweis, Düngungsnormen, Bodenanalysen, Spritzentest, Hazard Analysis and Critical Control Point (HACCP), Altlasten im Boden, gentechnisch veränderter Salat, Feld, Karotten, Zwiebeln, Randen, Gemüsegärtner, Kohlgewächse, Kürbisgewächse, Tomaten
Schlagwort: Landwirtschaft > Allgemeines
Medium: Umwelt Aargau
Publikationsdatum: 16.08.2004
Autor: Schnieper, Suzanne / Schwarz-Zurkinden, Max
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 116443
Abstract-ID: 03111100204