Oekodok
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Abstract
Die Europäische Union arbeitet an einem Konzept zur Lärmschutzpolitik
Eine Umweltsituation ist zu schaffen, bei der niemand Lärmpegeln ausgesetzt ist, die Gesundheit oder Lebensqualität gefährden: Die Bevölkerung darf nicht höheren Lärmbelastungen als 65 dB(A) ausgesetzt werden, niemals aber mehr als 85 dB(A). Wer jetzt mit weniger als 55 bis 65 dB(A) belastet wird, darf ab 2000 nicht noch stärker belastet sein (mit Kontaktadresse).
Stichworte: INFO: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, Grünbuch «Künftige Lärmschutzpolitik», Rue de la Loi/Weststraat 200, B-1049 Brüssel
Schlagwort: Lärm > Lärmbelastung
Medium: OEB 07/97, S. 21
Publikationsdatum: 02.04.1997
Autor: dr
Abstract-Nr: 49494
Abstract-ID: 01511200015