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Abstract


Illegaler Fussgängerstreifen in Kloten

Der Streifen ist nach Ansicht der Polizei «äusserst professionell» angebracht worden. Jetzt ist der illegale Streifen entfernt, gegen unbekannt läuft eine Anzeige «wegen Anbringung eines Fussgängerstreifens ohne behördliche Ermächtigung» (kurze Meldung).

Stichworte: Begründungen (nicht einmal so falsch), SchülerInnen, Schulwege, Kinder, Kantonspolizei, Richtlinien für die Einrichtung eines Fussgängerstreifens
Schlagwort: Verkehr und Transport > FussgängerInnen

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 03.07.1997
Autor: tom.
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 53338
Abstract-ID: 05511700017