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Abstract


Ab dem 1. Juli 1997 sind Tiere in der Schweiz stärker geschützt

So ist unter anderem die Einzelhaltung von Kälbern in Boxen verboten, beim Transport sind Mindestflächen vorgeschrieben, Rinder müssen mindestens 90 Tage pro Jahr ins Freie gelassen werden. Dem Schweizer Tierschutz (STS) geht die revidierte Tierschutzverordnung zuwenig weit (Bericht mit dem Hinweis darauf, dass die Verordnung alles andere als wegweisend ist, sondern lediglich eine Nachholung dessen, was im Ausland Realität ist).

Stichworte: Schweizerischer Viehproduzentenverband, Bundesamt für Veterinärwesen, Revision, Andreas Steiger, Anpassungsfristen, Nutztiere, Schweine, Neubauten, Umbauten, Ställe, Spaltenböden, Mastschweine, Thomas Notter (STS), Angora-Kaninchen, Lebendrupfung, Rupfung, Stephan Häsler, Meldeverfahren für Tierheime, Heimtiere, Schlachttiere, Hundehalter, Kippohren, Ulrich Kihm
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Schweiz > Umweltrecht, Vollzug

Medium:
Bauernzeitung/TA/Bund
Publikationsdatum: 17.05.1997
Autor: Hagmann, Ruedi / Maise, Felix / Röthlisberger, Daniel
Eigenschaften: Bericht; Kommentar;

Abstract-Nr: 53986
Abstract-ID: 06111300047