Oekodok
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Abstract
Unzufriedenheit mit dem bundesrichterlichen Spielplatzlärm-Entscheid
Der umweltrechtliche Anlagebegriff dürfte nicht auf «Anlagen des Alltagslebens, die im Normalbetrieb nicht stören und deren exzessive Benutzung mangels betrieblicher Organisation mit dem Umweltschutzrecht auch nicht anders beizukommen ist als via Polizeirecht», nicht angewendet werden, weil er sonst «unsinnige Verwaltungsrechtswege» öffne (nicht restlos überzeugender Kommentar).
Stichworte: Lärmimmissionen, Kinderspielplatz, Alltagslärm, Kindergeräusche, Kinderlärm, Polizeirecht, Gesetzgebung, Schweiz, Umweltrecht, Anwendung, Lärmschutz-Verordnung, Fälle
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Schweiz > Umweltrecht, Vollzug
Medium: UWR 4/97, S. 331–333
Publikationsdatum: 01.07.1997
Autor: Graf, Irene
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 53993
Abstract-ID: 06111300054