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Abstract


Was der «obligatorische» Betriebsbeauftragte für Umweltschutz bewirkt

Das deutsche Recht sieht die Möglichkeit vor, einzelnen Unternehmen die Anstellung eines internen Betriebsbeauftragten für Umweltschutz aufzuzwingen. Diese halb staatliche, halb private Massnahme kann in vielen Fällen als Vorläufer des staatsunabhängigen Öko-Audits angesehen werden (Diskussion aus schweizerischer, juristischer Sicht). Bezug von URP 3/97: Vereinigung für Umweltrecht, Postfach, CH–8027 Zürich.

Stichworte: ISO 14001, Emas, Selbstkontrolle, Umweltrecht
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Deutschland > Umweltrecht, Vollzug

Medium:
URP 3/97, S. 177–196
Publikationsdatum: 01.02.1997
Autor: Diverse
Eigenschaften: Kommentar;

Abstract-Nr: 54158
Abstract-ID: 06211300020