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Abstract


Alte Auto-Klimaanlagen bleiben erlaubt

Das Bundesumweltministerium hat in einer Presseinformation erklärt, dass Kühlanlagen in Automobilen weiter betrieben werden dürfen, auch wenn dort das bis 1992/93 obligatorische, seit 1996 verbotene Kältemittel R 12 enthalten ist. Wenn die Anlage defekt wird oder ihr Kühlmittelkreislauf geöffnet werden muss, besteht die Verpflichtung zur Umrüstung (Hintergrundbericht).

Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Deutschland > Umweltrecht, Vollzug

Medium:
FAZ
Publikationsdatum: 19.08.1997
Autor: Feth, Gerd Gregor

Abstract-Nr: 54190
Abstract-ID: 06211300051