Oekodok
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Abstract
Windkraftanlage darf nicht gegen nachbarschützende Normen verstossen
Der Bau einer leistungsfähigen Windenergieanlage in einem Industriegebiet kann wegen der Nähe zu einem Wohngebiet gegen nachbarschützende Baurechtsnormen verstossen. Gehen von der Anlage Belästigungen aus, die im Beitrag genannt werden, ist der Bau nach Paragraph 15I2 BauNVO unzulässig. So der Beschluss des Gerichtes Münster vom 22.10.1996 (mit Bezugsadresse).
Stichworte: INFO: OVG Münster, Beschluss vom 22.10.1996, 10 B 2385/96, NVwZ 9/97,924 ff
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Deutschland > Umweltrecht, Vollzug
Medium: OEB 21/97, S. 6
Publikationsdatum: 15.10.1997
Autor: wt
Abstract-Nr: 54206
Abstract-ID: 06211300067