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Abstract


Die Europäische Union regelt das Inverkehrbringen von Bioziden

Mit dem einheitlichen Zulassungsverfahren wird der Ausschluss unannehmbarer Risiken für Mensch und Umwelt beim Inverkehrbringen dieser Produkte festgeschrieben. Die Freigabe setzt die Aufführung der Stoffe in einer «Liste zulässiger Wirkstoffe» voraus.

Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht international > Internationales Umweltrecht

Medium:
WASSER & BODEN 1/97, S. 5
Publikationsdatum: 01.01.1997
Autor: UBA/B

Abstract-Nr: 54333
Abstract-ID: 06411300015