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Abstract


Brüssel setzt bei Leitlinien für Umweltsteuern auf Produktbesteuerung

Darin sieht die Europäische Kommission die deutlichsten Berührungspunkte mit der Binnenmarktgesetzgebung und favorisiert das Verursacherprinzip bei den zu erhebenden Abgaben. Ökosteuern müssen im Einklang mit den Vorschriften über die indirekte Besteuerung sein und dürfen Produkte anderer Mitgliedstaaten nicht benachteiligen.

Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht international > Internationales Umweltrecht

Medium:
WASSER & BODEN 4/97, S. 6
Publikationsdatum: 01.04.1997
Autor: EUN/1a

Abstract-Nr: 54343
Abstract-ID: 06411300025