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Abstract


Europäisches Abfallverzeichnis soll vor Inkrafttreten geändert werden

Dem widersprachen die deutsche Regierung und der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT). Sie fordern statt dessen mittel- bis langfristig überschaubare Zeiträume mit festen Beschlussdaten für Änderungen an den Verzeichnissen. Strittig sind auch die Vorschläge für die Aufnahme von «potentiell» gefährlichen Abfällen in das Abfallverzeichnis (Kommentar, mit Kontaktadresse).

Stichworte: INFO: Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT), PF 1446, D-53004 Bonn, Tel. (0228) 1040 oder Fax (0228) 104158, E-Mail: khuels@bonn.diht.ihk.de
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht international > Internationales Umweltrecht

Medium:
Uw Info IHK(DIHT) 1/97, S. 4
Publikationsdatum: 15.04.1997
Autor: DIHT /AR

Abstract-Nr: 54350
Abstract-ID: 06411300032