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Abstract


Freiwillige Registrierung von Bläueschutzmitteln

Der Verband der Lackindustrie hat gegenüber dem Bundesumweltministerium die Selbstverpflichtung abgegeben, Bläueschutzmittel voraussichtlich ab 1997 einem Registrierungsverfahren zu unterziehen. Dieses beinhaltet die Begutachtung durch drei Bundesbehörden, unter anderem durch das Umweltbundesamt. Auch eine einheitliche Kennzeichnung ist vorgesehen.

Schlagwort: Chemie > Allgemeines

Medium:
IIU UMWELTBRIEF 12/96, S. 5
Publikationsdatum: 01.02.1997

Abstract-Nr: 55512
Abstract-ID: 10911100070