Oekodok
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Abstract
Streit um Klimaanlagen von Autos
Ursprünglich sollten in Deutschland AutomobilistInnen, die auch nach dem 30. Juni 1998 ihre Fahrzeuge mit dem verbotenen Ozonkiller R12 kühlen, empfindliche Strafen zahlen. Jetzt hat das Bundesumweltministerium verfügt, dass erst bei Wartung oder Reparatur das Kühlmittel ersetzt werden muss (Kurzmeldung).
Stichworte: Rhône-Poulenc, Isceon 49, Ersatzstoffe, Ozonloch, Substanzen
Schlagwort: Verkehr und Transport > Auto
Medium: Spiegel
Publikationsdatum: 18.08.1997
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 55809
Abstract-ID: 11411200024