Oekodok
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Abstract
Wer eine Rodung verhindern will, muss rasch handeln
Wo nur eine einzige kantonale Behörde über eine Rodungsbewilligung entscheidet, müssen sich nationale Umweltverbände bereits nach der Veröffentlichung des Rodungsgesuchs erheben. Andernfalls verlieren sie die Möglichkeit, den Rodungsstreit ans Bundesgericht weiterzuziehen (Kurzmeldung über den Grundsatzentscheid zu einem Fall im Tessin).
Stichworte: Rancate, Waldverordnung, Umweltrecht, Schweiz, Urteile, Schweizerischer Bund für Naturschutz (SBN)
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Schweiz > Umweltrecht, Vollzug
Medium: NZZ
Publikationsdatum: 16.04.1996
Autor: fel.
Eigenschaften: Notizen; Bericht;
Abstract-Nr: 61483
Abstract-ID: 06111300011