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Abstract


Bundesgericht urteilt in Lärmfrage gegen Wohnzone

Wer am Rand einer Wohnzone wohnt, muss offenbar damit rechnen, nicht in den Genuss der entsprechenden Lärmempfindlichkeitsstufe zu kommen: Das Bundesgericht hat in einem diesbezüglichen Urteil befunden, dass gegebenenfalls für den Umfang einer Bautiefe die nächsttiefere Empfindlichkeitsstufe zur Anwendung kommen sollte (sehr kurze Meldung mit Hinweis auf die Urteilsnummer).

Stichworte: Lärmschutz, Schweiz, Grundsatzentscheid
Schlagwort: Lärm > Lärmschutz, Lärmpolitik

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 22.03.1995
Autor: fel.
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 63586
Abstract-ID: 01401200056