Oekodok
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Abstract
Die Sanierung einer Schiessanlage kann auch deren Schliessung sein
Die Schiessanlage mit dem sinnigen Namen «Siechenmatt» (Muntelier FR) überschreitet die Alarmwerte der LSV, eine bauliche Sanierung ist wirtschaftlich untragbar, weshalb die Schiessanlage ihren Betrieb einzustellen hat – und zwar rasch. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden (aus den Erwägungen).
Stichworte: Lärmschutz, Lärmpolitik, Übergangsfristen, Lärmemissionen, Schallschutzmassnahmen
Schlagwort: Lärm > Lärmschutz, Lärmpolitik
Medium: UWR 4/95, S. 314–322
Publikationsdatum: 01.07.1995
Autor: VerwGer FR
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 63594
Abstract-ID: 01401200064