Oekodok
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Abstract
EU schlägt absurde Gen-Kennzeichnungspflicht vorgeschlagen
Eine Tomate bleibe eine Tomate, auch wenn sie mit Schweinegenen manipuliert sei. Den KonsumentInnen müsse man solche Kleinigkeiten deshalb nicht mitteilen. Nur bei krassen Fällen empfehle sich die Kennzeichnung – also etwa dann, wenn das ohnehin augenfällig sei wie bei einer blauen oder viereckigen Tomate (Bericht). Laut dem «TA»-Bericht vom 11.5. hält die Schweiz an der Kennzeichnung für genmanipulierte Lebensmittel fest.
Stichworte: Europäische Union, Label, Signete, Gentechnologie, Lebensmittel, Nahrungsmittel, Deklaration, EU
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Landwirtschaft, Ernährung, Freisetzung
Medium: taz/TA
Publikationsdatum: 06.05.1995
Autor: Berger, Alois / Buess, Urs
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 65787
Abstract-ID: 05201500270