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Abstract


Endlager Gorleben: Keine Enteignung zu Erkundungszwecken

Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz darf den Grafen von Bernstorff nicht enteignen, um im Salzstock Gorleben untertägige Erkundungen im Hinblick auf ein nukleares Endlager durchzuführen, weil dieser Zweck nicht dem «Wohl der Allgemeinheit» dient. Auf angrenzendem Gebiet, welches auf ehemaligem DDR-Boden liegt, sind jedoch geologische Untersuchungen im Gang (Bericht).

Stichworte: Energie, Atomenergie, Lager, Atommüll, Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld, Hydrogeologie, Standortbenennung
Schlagwort: Atomenergie, Radioaktivität > Atommüll, Wiederaufarbeitungsanlagen (WAA), Lager

Medium:
OEB 24/95, S. 2
Publikationsdatum: 14.06.1995
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 66723
Abstract-ID: 06201510315