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Abstract


Tempo 50 vor Fussgängerstreifen ist zu hoch

Das befand das Bundesgericht. Grund: Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit darf nur unter optimalen Bedingungen ausgefahren werden (Bericht mit zu kurz greifendem Kurzkommentar).

Stichworte: Körperverletzung, Fehlverhalten des Fussgängers nicht relevant, Geschwindigkeit, Strassensicherheit, Verkehr (interne Notiz: der Kommentar greift darum zu kurz, weil ein anderes Urteil zur permanenten Ausschöpfung oder – eher – Übertretung der Höchstgeschwindigkeit geradezu herausgefordert hätte. Anm. tsc.)
Schlagwort: Verkehr und Transport > FussgängerInnen

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 14.11.1995
Autor: fel.
Eigenschaften: Bericht; Kommentar; Schwarz/Weiss-Bilder;

Abstract-Nr: 67664
Abstract-ID: 08201100062