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Abstract


Wie das 40-Tonnen-Verbot der Umwelt auch einmal schaden kann

Die Ölmühle Sabo in Manno bei Lugano darf keinen 40-Tonnen-Lastwagen zum nahegelegenen Huckepack-Terminal fahren, um ihn zu Thomi + Franck in Basel zu transportieren. Die Bundesbehörden signalisieren erst nach mehreren Nachfragen ein Einlenken. Das Speiseöl wird derweil auf 28-Tonnen-Lastwagen durch die Schweiz gekarrt (Bericht).

Stichworte: Verkehrspolitik, Güterverkehr, Ausnahmebewilligung, grenzüberschreitender Verkehr ist zugelassen, Tessiner Regierung
Schlagwort: Verkehr und Transport > Güterverkehr

Medium:
TA
Publikationsdatum: 27.05.1995
Autor: Allenbach, Beat
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;

Abstract-Nr: 68034
Abstract-ID: 08202100146