Oekodok
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Abstract
Das Bundesgericht dämpft den lärmigen Eifer von SonntagsschützInnen
Fast 1000 Schiessstände in der Schweiz entsprechen nicht den neuen Lärmschutzverordnungen. Das Gesetz kann zwar Ausnahmen für die Armee machen, nicht aber für SportschützInnen. Der Artikel erläutert kurz das Urteil des Bundesgerichts und weist auf die Möglichkeit hin, dass jetzt AnwohnerInnen vermehrt Einsprachen erheben.
Stichworte: Zug, Risch, Präzedenzfall, Wettbewerbe, Veranstaltungen, Freizeit, Übergangsfristen, Schützengesellschaften, Lärmquellen, Emissionen, Schweiz
Schlagwort: Lärm > Lärmschutz, Lärmpolitik
Medium: LNQ
Publikationsdatum: 09.02.1994
Autor: Rocchi, Ludovic
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 69585
Abstract-ID: 01401200038