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Abstract


Lärmschutzausnahmen bei Schiessanlagen nur im Einzelfall zulässig

Grundsätzlich kann nicht jede kleine Schiessanlage als Einzelfall gelten, da die Kriterien auf rund 1000 sanierungsbedürftige Anlagen in der Schweiz zutreffen. Das auszugsweise dokumentierte Urteil des Bundesgerichtes über einen Fall in Risch ZG erläutert dies (ausführlicher Text).

Stichworte: Lärmschutz, Lärmpolitik, Lärmschutzverordnung, Umweltschutzgesetz (USG), Schiesslärm, Armee, Ausnahmen, Schiessstand
Schlagwort: Lärm > Lärmschutz, Lärmpolitik

Medium:
Umweltrecht 2/94, S. 69
Publikationsdatum: 09.01.1994
Autor: BGE
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 69586
Abstract-ID: 01401200039