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Abstract


Schutz vor Lärm müssen mitunter die Lärmopfer selbst tragen

Zwar schreibt das Umweltschutzgesetz das VerursacherInnenprinzip vor, das heisst aber nicht, dass neben die (bestehende) Autobahn ein Haus gebaut und dann auf Zahlung der Lärmschutzkosten bestanden werden kann (aus einer Urteilsbegründung des Bundesgerichtes).

Stichworte: Lärmschutz, Kosten, Strassenbau, Enteignung, Immissionsgrenzwerte, Umweltgesetzgebung, Schweiz, Schallschutzmassnahmen
Schlagwort: Lärm > Lärmschutz, Lärmpolitik

Medium:
Umweltrecht 3/94, S. 129
Publikationsdatum: 01.06.1994
Autor: Bundesgericht
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 69592
Abstract-ID: 01401200045