Oekodok
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Abstract
Verein gegen Tierfabriken ist keine KonsumentInnenschutzorganisation
Das ist das Fazit eines Gerichtsverfahrens, in dem der Verein einem Eierproduzenten vorwarf, die Bezeichnung «Freilandeier» zu Unrecht zu benutzen. Der VgT wollte gegen die Einstellung des Verfahrens Beschwerde einlegen. Dies hat ihm jedoch nun das Bundesgericht abgesprochen, weil der KonsumentInnenschutz nicht hauptsächlicher Zweck des «Verein gegen Tierfabriken – zum Schutze der Nutztiere» ist.
Stichworte: Gesetzgebung, Naturschutz, Tiere
Schlagwort: Pflanzen, Tiere, Lebensräume > Tiere
Medium: NZZ
Publikationsdatum: 21.06.1994
Autor: Ro.
Abstract-Nr: 70474
Abstract-ID: 02501310460