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Abstract


Schmerzensgelder für Computergeschädigte

Vor einem Jahr entschied ein Londoner Richter, dass es die Berufskrankheit RSI, nämlich Belastungsschäden in Schultern und Armen, nicht gebe. Jetzt hat in einem aussergerichtlichen Verfahren eine Stenotypistin rund 180 000 Franken Abfindung erhalten. Der Vergleich gebe weiteren RSI-Betroffenen Auftrieb, nicht schweigend zu leiden (kurzer Hintergrundbericht).

Stichworte: Arbeitsschutzmassnahmen, Gesundheitsschäden, Gericht, Urteil, Arbeitsmedizin
Schlagwort: Arbeit > Arbeit und Gesundheit

Medium:
VPOD
Publikationsdatum: 11.02.1994
Autor: Howald, Stefan
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 71059
Abstract-ID: 03201500052