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Abstract


Bern verhindert vorsorglich die Blockierung eines Atomlagerbaus

Kantonen steht das Recht zu, die Ablagerung von Baustoffen zu verweigern. So kann im Zweifelsfall der Bau eines Lagers für radioaktive Abfälle blockiert werden, weil der Aushub dann nirgends gelagert werden kann. Der Bundesrat hat sich nun die Kompetenz gesichert, in diesem Fall eine Deponie als Zwischenlager für den (nichtradioaktiven) Aushub zu bestimmen (kurzer Bericht).

Stichworte: Atompolitik, Wellenberg, grosse Materialmenge, Schweiz, Lager für radioaktive Abfälle, Atommüll-Lager
Schlagwort: Atomenergie, Radioaktivität > Atommüll, Wiederaufarbeitungsanlagen (WAA), Lager

Medium:
UWS 2/94, S. 32
Publikationsdatum: 01.11.1994
Autor: Zaugg, Marco
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 72550
Abstract-ID: 06201510265