Oekodok
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Abstract
Autos sind in der Schweiz per Gesetz «eine Betriebsgefahr»
Das schweizerische Strassenverkehrsgesetz geht im Artikel 58 davon aus, dass Autos im Verkehr immer eine potentielle Gefahrenquelle sind und deshalb bei Unfällen eine erhöhte Haftungspflicht zu tragen haben. Diese Kausalhaftung wird bei einem Unfall mit schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen aufgerechnet gegen deren allfällige Haftung wegen Verkehrsverschuldens (aufschlussreich).
Stichworte: Verkehrspolitik, Schweiz, Gesetzgebung, Versicherungen, Automobile, Haftpflichtversicherung, Versicherungsfälle
Schlagwort: Verkehr und Transport > Fahrrad
Medium: cash
Publikationsdatum: 19.08.1994
Autor: Voigt, Birgit
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 73487
Abstract-ID: 08201200108