Oekodok
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Abstract
Gerichtsurteil (D): Bundeswehr darf Gebiete für Tiefflüge frei bestimmen
Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin gibt der Bundeswehr die Erlaubnis, Tieffluggebiete einzurichten, ohne die betroffenen Gemeinden vorher anzuhören. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Lärm sei nicht nachgewiesen. TieffluggegnerInnen akzeptieren das Urteil nicht und fordern eine politische Diskussion (Hintergrundberichte).
Stichworte: Lärmbelastung, Flugverkehr, Gesundheitsschäden, Klagen, Anwohner, Militär, Flugzeuge, Kritik, Tiefflieger, Widerstand, Gegner, Recht, Nacht
Schlagwort: Verkehr und Transport > Flugverkehr
Medium: SZ
Publikationsdatum: 15.12.1994
Autor: Diverse
Eigenschaften: Statistiken/Grafik; Bericht;
Abstract-Nr: 73838
Abstract-ID: 08202300153