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Abstract


Lärmgeplagte bei Militärflughäfen haben Recht auf Schadenersatz

Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Damit wurde der Klage einer Familie stattgegeben, die in einem Haus am Rande des Nato-Flughafens Nörvenich bei Köln lebt. Die Bundesregierung befürchtet jetzt eine Flut ähnlicher Klagen und Folgekosten in Milliardenhöhe (Bericht über das Urteil).

Stichworte: Innenministerium, Telefonnummer des Luftwaffenamtes, Beschwerden, Lärmschutzzone II, Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, Extremwerte von über 100 Dezibel (dB), Schallpegel, gesundheitliche Folgen, Beeinträchtigungen, Krankheit, Gesundheit, Militär, Lärm, akustische Umweltverschmutzung
Schlagwort: Lärm > Lärmbelastung

Medium:
taz
Publikationsdatum: 27.03.1993
Autor: afp / taz

Abstract-Nr: 74934
Abstract-ID: 01401100010