Oekodok
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Abstract
Über die Dauerhaftigkeit von Lärm-Empfindlichkeitsstufen
Was so kompliziert im JuristInnendeutsch daherkommt, ist eigentlich ganz einfach: Muss eine Person, die heute an einem ruhigen Ort wohnt, damit rechnen, dass ihr eine lärmende Fabrik vor die Ohren gesetzt wird? Ein Rechtsgutachten des BUWAL kommt zum Schluss, dass diese Person nicht damit rechnen muss; ein einmal festgelegtes Mass an Ruhe hat – juristisches Hintertürchen – «ziemlich lange» Gültigkeit (Würdigung des Gutachtens, mit Auszügen aus der Lärmschutz-Verordnung [LVS]).
Stichworte: Übergangslösung, Lärmbelastung, Kantone, Zoneneinteilung, Nutzungszonen, Lärmschutz
Schlagwort: Lärm > Lärmschutz, Lärmpolitik
Medium: UWS 2/93, S. 16
Publikationsdatum: 01.06.1993
Autor: Wehrlin, René / Walker, Urs
Abstract-Nr: 74947
Abstract-ID: 01401200033