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Abstract


Subjektive Belästigung durch Fluglärm ist objektiv belegt

Dies bestätigt eine Fluglärmuntersuchung im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 26 (Mensch, Gesundheit, Umwelt). Die Messergebnisse und soziologischen Berichte bilden die Basis für Lärmschutzgrenzwerte für die Landesflughäfen Zürich und Genf. Die Gesetzgebung kann sich am Verkehrslärm orientieren, da dieser gleich wahrgenommen wird (Bericht mit Grafik).

Stichworte: Lärmschutz, Politik, Flugverkehr
Schlagwort: Lärm > Lärmschutz, Lärmpolitik

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 23.11.1993
Autor: Sx.
Eigenschaften: Statistiken/Grafik; Bericht;

Abstract-Nr: 74950
Abstract-ID: 01401200036