Oekodok
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Abstract
Luftverschmutzung der Chemischreinigungen: Behörden uneinig
Laut Stoffverordnung vom September 1991 sind in Chemischreinigungen seit diesem Jahr ozonschichtzerstörende Lösungsmittel gänzlich verboten. Das BUWAL hat aber einen Gummiparagraphen eingebaut, der die Weiterverwendung für drei Jahre erlaubt, wenn die alten Grenzwerte eingehalten werden. Die Vollzugsbehörden gehen nun einen Zickzackkurs und streiten sich mit den Chemischreinigungen.
Stichworte: Chemische Reinigung, Wirtschaft, Staat, Gesetzgebung, Umweltgifte aus Industrieproduktion, Luftverschmutzung, Klima, Ozonschicht, Ozonloch, Luftreinhalteverordnung (LRV), FCKW, F 113, Trichlorethan, Textilreinigung, Verband Textilreiniger Schweiz (VTS)
Schlagwort: Politik und Recht > Vollzug
Medium: WW
Publikationsdatum: 01.04.1993
Autor: Wettstein, Wolfgang
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 74997
Abstract-ID: 01501300060