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Abstract


Patentierte menschliche Gene sind längst gängige Praxis

In den Richtlinien des EG-Parlamentes zur Patentierung von Genen steht, dass «Körper oder Teile des Menschen» nicht patentiert werden dürfen. Ausgenommen davon sind beispielsweise Gensequenzen, die in Bakterien eingebaut wurden. Es ist also jedes Gen patentierbar, das ausserhalb des menschlichen Körpers im Rahmen eines gentechnischen Verfahrens verwendet wird. Worüber jetzt in der Öffentlichkeit diskutiert wird, scheint längst gängige Praxis zu sein. Beim Europäischen Patentamt ist nicht einmal zu erfahren, wie viele und welche Patente auf dem Gebiet der Gentechnologie bis anhin vergeben worden sind.

Stichworte: Medizin, Humangenetik, Genomforschung, Craig Venter, Patentrecht
Schlagwort: Gen- und Biotechnologie > Medizin, Pharma, Humangenetik, Genomforschung

Medium:
GID 2/93, S. 15
Publikationsdatum: 01.02.1993
Autor: Then, Christoph
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 77350
Abstract-ID: 05201600130