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Abstract


Die rechtliche Praxis der Schalldämmung an lärmigen Strassen

EigentümerInnen von Gebäuden an lärmigen Strassen sind verpflichtet, Schallschutzmassnahmen für die im Innern wohnenden oder arbeitenden Personen zu ergreifen (Priorität hätte allerdings laut Umweltschutzgesetz die Lärmbekämpfung an der Quelle, die in der Praxis allerdings oft nicht genügt). Der umfangreiche Artikel erklärt, wie die Anordnung von Schallschutzmassnahmen gehandhabt wird (Bezug: VUR, Postfach 636, 8026 Zürich).

Stichworte: Häuser, Alarmwerte, Vollzug
Schlagwort: Lärm > Lärmschutz, Lärmpolitik

Medium:
UMWELTRECHT 6/92
Publikationsdatum: 01.12.1992
Autor: Schaub, Christoph

Abstract-Nr: 80802
Abstract-ID: 01401200028