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Abstract


Jetzige InhaberInnen zahlen Entsorgung von verseuchtem Boden

Wer bei Bauarbeiten auf dem Grundstück entdeckt, dass das Erdreich mit Heizöl und Benzin verseucht ist, muss die Kosten für die Entsorgung grundsätzlich selber tragen. So lautet ein aktuelles Bundesgerichtsurteil (kurzer Bericht).

Stichworte: Wirtschaft, Staat, Gesetzgebung, Vollzug, Abfälle, Altlasten, Deponien, Bodenverschmutzung, Schadstoffe, Aushub
Schlagwort: Politik und Recht > Vollzug

Medium:
BaZ
Publikationsdatum: 28.12.1992
Autor: MF.

Abstract-Nr: 80866
Abstract-ID: 01501300056