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Abstract


Der Handel mit geschützten Tieren durchquert auch Genf-Cointrin

Fast jeder Flug aus Afrika bringt neben Passagieren auch die eine oder andere Kokrodiltasche, das eine oder andere Elfenbeinsouvenir oder eine Trophäe mit. Geräucherte Äffchen hingegen dürfen eingeführt werden. In der Schweiz werden beschlagnahmte Gegenstände gelagert, in Frankreich im Zweifelsfall verbrannt (Bericht über den Flughafen Genève-Cointrin als Drehscheibe des Schmuggels mit geschützten Tierarten).

Stichworte: Cites-Abkommen, Bundesamt für Veterinärwesen, Dr. Althaus (BFV), Reisende, Touristen, Touristinnen, Zahlen, Beschlagnahmungen, Schweiz, Zollbestimmungen
Schlagwort: Pflanzen, Tiere, Lebensräume > Tiere

Medium:
LNQ
Publikationsdatum: 19.12.1992
Autor: Robert, Anita

Abstract-Nr: 81604
Abstract-ID: 02501310205