Oekodok
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Abstract
Tränengas wurde vom Bundesgericht als gefährliche Waffe eingestuft
In einem Prozess um einen Überfall auf eine Tankstelle in Zürich hat das Bundesgericht entschieden, dass auch Tränengaspistolen gefährliche Waffen sind. Einerseits seien diese Pistolen an sich gefährlich, argumentiert das Gericht, und anderseits führe Tränengas zu Lungenödemen und bleibenden Augenschäden. Das Bundesgericht stützte sich bei diesem Urteil auf einen wissenschaftlichen Polizeirapport.
Stichworte: Gas, chemische Keule, Polizeiwaffen, Kampfgase
Schlagwort: Armee, Rüstung > Andere Waffen
Medium: LNQ
Publikationsdatum: 23.07.1992
Autor: ats.
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 82178
Abstract-ID: 03301300083